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Technisches Factsheet & Häufige Fragen

(FAQ)

01

Rundum-Sorglos-Service für Immobilienverwaltungen

  • Als spezialisierter B2B-Dienstleister für Immobilienverwaltungen übernehmen wir die gesamte Koordination selbstständig. Sie übermitteln uns lediglich die Kontaktdaten des Mieters, des Hauswarts oder den vorhandenen Schlüsselzugang. Die Terminvereinbarung, die Vor-Ort-Beurteilung sowie die Prüfung von Fugen, Oberflächen und Feuchtigkeitssituation erfolgen direkt durch uns. Nach der Besichtigung erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine transparente und verbindliche Pauschalofferte.

02

Wird die Bausubstanz (Keramik, Naturstein oder Feinsteinzeug) durch die Laserreinigung beschädigt?

Die eingesetzte Lasertechnologie arbeitet mit sehr kurzen Energieimpulsen. Dadurch wird die Energie gezielt auf die zu entfernenden Ablagerungen, Verfärbungen oder Schimmelspuren konzentriert. Die thermische Belastung der darunterliegenden Oberfläche bleibt im Vergleich zu vielen mechanischen Verfahren sehr gering.

Vor jeder Ausführung prüfen wir Material, Zustand und Eignung der Oberfläche. Bei fachgerechter Anwendung auf geeigneten Materialien ist die Laserreinigung eine substanzschonende Methode zur Reinigung von Keramik, Feinsteinzeug, Naturstein, Metall und weiteren geeigneten Oberflächen.

03

Entsteht bei der Reinigung Staub oder gesundheitlich bedenklicher Rauch?

Während der Laserreinigung werden Ablagerungen direkt an der Oberfläche abgetragen. Deshalb arbeiten wir bei jedem Einsatz mit einer professionellen Absauganlage unmittelbar an der Bearbeitungsstelle. Dadurch werden freigesetzte Partikel direkt erfasst und die Belastung der Raumluft auf ein Minimum reduziert.

Dies ermöglicht den Einsatz auch in bewohnten Liegenschaften, Sanitäranlagen, Technikräumen und anderen sensiblen Bereichen.

04

Wie sicher ist das Verfahren für Bewohner, Hauswarte und Nachbarn?

Sicherheit hat bei jedem Einsatz höchste Priorität. Der Arbeitsbereich wird während der Laseranwendung klar abgegrenzt und gegen unbefugten Zutritt gesichert. Die Arbeiten erfolgen ausschliesslich durch geschulte Fachpersonen unter Einhaltung der geltenden SUVA-Richtlinien und Laserschutzvorgaben.

Für Bewohner und Nutzer angrenzender Räume entstehen bei ordnungsgemässer Durchführung und Einhaltung der Sicherheitsmassnahmen in der Regel keine Einschränkungen. Dadurch eignet sich das Verfahren auch für Mehrfamilienhäuser, vermietete Wohnungen sowie laufend genutzte Gewerbe- und Verwaltungsobjekte.

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